Mit nachhaltigen Finanzprodukten nicht nur Klimaziele erreichen
„Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft.“ So lautet das Motto für die Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Das Ziel der Agenda selber ist eine nachhaltige Entwicklung in allen sozialen, wirtschaftlichen wie ökologischen Bereichen. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf den wirtschaftlichen Aspekten: die Entwicklung zu einer nachhaltigeren und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft mit nachhaltigen Finanzprodukten.
Die EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Nach zwei Jahren Entwicklungsarbeit ist die EU-Verordnung im Juni 2020 in Kraft getreten. Sie resultiert aus den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und zielt darauf ab, den Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Sie soll zum einen das Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 vorantreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft wahren.
Was wird durch die EU-Taxonomie geregelt?
Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer und Investmentfonds verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in ihrem Portfolio zu berichten. Allerdings nur solche, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen. Unternehmen, die zur CSR-Berichterstattung verpflichtet sind, müssen künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Auch GARBE integriert Nachhaltigkeit in seine Unternehmenskultur
Nachhaltigkeit und ESG werden auch in der Immobilienwirtschaft immer wichtiger. GARBE beschäftigt sich schon seit über zehn Jahren mit diesen Themen. Zunächst unter dem Motto „Bewusstes Handeln – Verantwortung übernehmen“ fokussierte sich GARBE auf nachhaltige Bautätigkeit und Büroorganisation. Heute hat ESG in jeder unserer Abteilungen Einzug gehalten. Auch in der Anpassung unserer Finanzprodukte und Investmentfonds.
In unserem Bemühen, stets hohe Qualität zu leisten und auf zukünftige Anforderungen rechtzeitig vorbereitet zu sein, beschäftigen wir uns für unsere Anleger bereits jetzt mit den verschiedenen Reportinganforderungen und -instrumenten, wie beispielsweise GRESB und CREEM. Außerdem handeln wir nach den Prinzipien von Cradle to Cradle, Graue Energie und Green Lease. Wofür sie genau stehen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Cradle to Cradle, graue Energie & Green Lease: Werkzeuge für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum
Mit dem Prinzip Cradle to Cradle richtig recyceln
Unter dem Begriff Cradle to Cradle versteht man die Auswahl von Materialien, die entweder als Nährstoffe in biologische Kreisläufe zurückgeführt oder als Materialien in ursprünglicher oder aufbereiteter Form kontinuierlich in technischen Kreisläufen gehalten werden können. Dies ist auch unter dem Begriff recycled oder upcycled bekannt.
Bei GARBE bedeutet Cradle to Cradle:
Wir konzentrieren uns auf die Nutzung von wiederverwertbaren oder kompostierbaren Baumaterialien und das Revitalisieren von sogenannten „Brownfield Sites“ und Industriebrachen. Außerdem verlängern wir die Lebensdauer von Bestandsimmobilien, um damit graue Energie zu bewahren.
Durch graue Energie Ressourcenverbrauch neu denken
Unter grauer Energie verstehen sich Ressourcen und Energie, die während eines Neubaus gebraucht werden: Herstellung von Material, Einbau, Transport – also alles, was zum Bauzyklus einer Immobilie dazugehört. Diese steckt in den Gebäuden „fest“. Daher stellt sich die Frage, ob Neubauten von ihrem Ressourcenverbrauch wirklich besser abschneiden als sanierte Industriebauten.
Bei GARBE bedeutet graue Energie:
In speziellen Bestandshalterfonds werden Immobilien effizient bewirtschaftet und die Lebensdauer der Gebäude mit möglichst wenig Energieaufwand maximal verlängert. Bei Neubauprojekten werden die Immobilien so konzipiert, dass eine alternative Nutzung und Verlängerung der Lebensdauer eine wirtschaftlich, wie ökologisch attraktive Option sind.
Dank Green Lease wirklich nachhaltige Mietverhältnisse pflegen
Ein Green Lease ist ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag. Dieser soll durch seine besondere Ausgestaltung den Mieter zu einer möglichst nachhaltigen Nutzung und den Vermieter zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie veranlassen. Das gilt auch in Anlehnung an eventuelle Zertifizierungsanforderungen. Ein Green Lease enthält daher jeweils mindestens eine Regelung zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung im laufenden Betrieb. Darunter fallen die Reduzierung von Abfällen, Verbräuchen und Emissionen, sowie die ökologisch unbedenklichen Durchführungen von Erhaltungs-, Modernisierungs- und sonstigen Baumaßnahmen.
Bei GARBE bedeutet Green Lease:
Bei neuen Mietverträgen wird mit den Eigentümern und Mietern geprüft, ob dieser durch grüne Vertragsklauseln ergänzt werden darf. Diese müssen zunächst mindestens eine Auswertung der Energieverbrauchsdaten durch den Eigentümer zulassen. Mit unseren Mietern suchen wir ein partnerschaftliches Verhältnis und stehen ihnen bei Themen rund um eine ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der angemieteten Immobilien beratend zur Seite. Modernisierungsmaßnahmen werden sorgfältig unter dem Aspekt der grauen Energie vorab geprüft und nur in Fällen durchgeführt, in denen der ökologische Nutzen überwiegt. Photovoltaik-Nachrüstungen werden in Abstimmung mit dem Eigentümer per Nachtrag zu den Mietverträgen ermöglicht. Dies macht unsere bestehenden Mietverträge „grüner“.
Mehr zum Thema nachhaltiges wirtschaften: ESG Kriterien
Erfahren Sie mehr darüber was ESG-Kriterien sind, und wie sie dazu beitragen, dass unser Unternehmen noch grüner & sozialer wird.
ESG-Standards